Viele Menschen haben Angst, bei schwerer Krankheit oder am Ende des Lebens durch die so genannte »Apparatemedizin« gegen ihren Willen »unendlich« am Leben erhalten zu werden.
Um seinem Willen im Hinblick auf die "richtige" Behandlung Ausdruck zu verleihen, sollte eine Patientenverfügung erstellt werden.
Die Patientenverfügung besteht aus 6 Seiten und kann frei verwendet werden.
n Ergänzung erstellen Sie bitte eine Vorsorgevollmacht, welche regelt, wer anstelle Ihrer den in der Patientenverfügung formulierten Willen umsetzten soll. Hierzu finden Sie einen Vordruck der Rechtsanwaltskanzlei Pütz, München.